Erlässt die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Veränderungssperre, muss der Grundstückseigentümer dies nicht länger als drei Jahre entschädigungslos hinnehmen.

Lesen Sie dazu den Artikel von Fachanwalt Dr. Michael Oerder zum Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 14. November 2022, Az. 1 KN 10/22 in der Immobilien Zeitung Nr. 22 vom 01.06.2023.

Ihre Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de