Urteilsanmerkung von Dr. Thomas Lüttgau im juris PraxisReport 2/23

Die Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB stößt nach wie vor auf nicht unerhebliche Anwendungsrisiken, da einzelne Anwendungsvoraussetzungen in der Rechtsprechung noch nicht einheitlich beantwortet werden (z.B. Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Vorprüfung) und in der Praxis zum Teil fehlerhaft eingeschätzt werden. Hierzu gehört auch der vom OVG Koblenz zu entscheidende Fall der Abgrenzung von der Innen- zur Außenentwicklung. Lesen Sie Anmerkung von Dr. Thomas Lüttgau im juris PraxisReport zum Urteil des OVG Koblenz vom 07.12.2022, 8 C 10123/22.

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