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Mit Schreiben vom 9.9.2020 hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG NRW) die Verbändeanhörung im Gesetzgebungsverfahren zum sog. „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ eingeleitet.

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll mit dem Änderungsgesetz eine Vielzahl sowohl redaktioneller als auch inhaltlicher Änderungen in die erst zum 1. Januar 2019 vollständig novellierte Landesbauordnung aufgenommen werden. Neugefasst werden soll etwa die Regelung zur Barrierefreiheit in § 49 BauO NRW. Vielfach sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus aber auch lediglich klarstellende Ergänzungen vor. Ob die im Entwurf vorgesehenen Änderungen tatsächlich bis zur Gesetzesfassung reifen oder welche weiteren Änderungen der Gesetzentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren wird, bleibt abzuwarten.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:

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Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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