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Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht unter dem Titel „Aktuelle Entwicklungen im Bauplanungsrecht“ fand am 27. September 2019 im Museum für Ange-wandte Kunst in Köln statt.

Herr Dr. Oerder begrüßte die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Richter- und Anwaltschaft. Nachdem die Frühjahrstagung, die die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit dem Oberverwaltungsgericht Münster zu dem Thema „Verwaltung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft im Rechtsstaat“ ausgerichtet hatte, sich grundlegenden Fragen des Rechtsstaats und der Verwaltungsrechtspflege widmete, griff die Herbsttagung aktuelle Entwicklungen im Bauplanungsrecht auf.

Herr VRVG Dr. Blasberg, VG Köln, stellte zunächst aktuelle Rechtsprechung zum Baupla-nungsrecht vor. Dabei griff der Vortrag Fragen zum drittschützenden Gehalt von Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zur Zulässigkeit einer Schank- und Speisewirtschaft in einem allgemeinen Wohngebiet, zur Einordnung einer Wettvermittlungsstelle als Gewerbebetrieb oder Vergnügungsstätte und zur Verantwortlichkeit des Bauherrn für von seinem Vorhaben verursachte Schallreflexionen auf.

Anschließend referierte Herr RA Prof. Dr. Bischopink zu Fragen des Einzelhandels in der Bauleitplanung und erörterte anhand ausgewählter Beispiele die Zulässigkeit von Einkaufszentren und bestimmtem großflächigen Einzelhandel auf den Ebenen von Raumordnung und gemeindlicher Planung, um sich anschließend Aspekten der Bestimmung der Verkaufsfläche und zur Darstellung/Festsetzung entsprechender Sondergebiet zuzuwenden.

Nachdem die Mittagspause Gelegenheit zum Austausch gab, setzte Herr RiBVerwG Dr. Gatz am Nachmittag die Veranstaltung mit einem Vortrag zur Planung von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen und in Regionalplänen fort. Herr Dr. Gatz erläuterte das dafür erforderliche gesamträumliche Planungskonzept und setzte sich kritisch mit der Rechtsprechung des OVG Münster etwa zu dem Gesichtspunkt der optisch bedrängenden Wirkung auseinander.

Anschließend widmete sich Herr RA Dr. Gernot Schiller den Fehlern im Bebauungsplanaufstellungsverfahren. Der Vortrag arbeitete insbesondere die formalen Fehlerquellen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, des Umweltberichts und hinsichtlich der Ausfertigung und Verkündung von Bebauungsplänen heraus, ging auf die unionsrechtlichen Hintergründe sowie daraus mit Blick auf bestimmte Planerhaltungsvorschriften resultierendes Konfliktpotenzial ein.

Den letzten Vortrag der Veranstaltung hielt Herr RA Dr. Oerder zu den Möglichkeiten der Wohnbaulandförderung durch Städtebauliche Verträge, wobei die Auswirkungen der Förderung preisgedämpften Wohnungsbaus und Klauseln zur Tragung von Folgekosten besondere Berücksichtigung fanden.

Die Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht findet am Freitag, den 29. November 2019 im Zwei-Löwen-Klub, Am Kanonengraben 9, in Münster zum Thema „Gebühren- und Beitragsrecht“ statt. Das Programm und weitergehende Informationen finden Sie unter https://arbeitsgemeinschaft-verwaltungsrecht-nrw.de/wintertagung-2019-thema-gebuehren-und-beitragsrecht/. 

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Verfasser dieses Rückblicks: 

hagemann

Mats Hagemann
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-54
E-Mail: m.hagemann[at]lenz-johlen.de

 

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