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vhw-Webinar mit Dr. Tanja Parthe und Christian Seibel am 23.10.2023

Kaum ein Vorhaben kommt in der Praxis ohne eine Ausnahme oder Befreiung aus. Die vom Bauherrn gewünschten Abweichungen sind überaus vielfältig:

Sie können die Art der baulichen Nutzung betreffen, aber in gleicher Weise auch das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Bauweise. Neben diesen planungsrechtlichen Abweichungen geht es im Genehmigungsverfahren auch um Abweichungen nach der Landesbauordnung. Die Rechtsanwendung der maßgeblichen Vorschriften erweist sich mit Blick auf die unbestimmten Rechtsbegriffe, den Ermessensspielraum und schließlich auch den Nachbarschutz nicht selten als unsicher.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Tanja Parthe

Dr. Tanja Parthe
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: t.parthe[at]lenz-johlen.de

 

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