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vhw-Webinar mit Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau am 07.06.2023

Am 31.12.2021 ist der neue Einzelhandelserlass für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Er steht in der Kontinuität entsprechender Erlasse für Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 1996 mit der bisher letzten Änderung im Jahre 2008 und gibt den planenden Kommunen, den rechtsanwendenden Verwaltungen, den Einzelhandelsunternehmen und Projektentwicklern eine Handreichung für den Umgang mit den maßgeblichen Vorschriften und der Rechtsprechung gegeben wurde. Der nordrhein-westfälische Einzelhandelserlass war und ist Vorbild für vergleichbare Regelungen auch in anderen Bundesländern.

Der aktuelle Erlass geht inhaltlich über die bisherigen Fassungen hinaus. Er fasst nicht nur die bisherige Rechtslage und insbesondere die aktuelle Rechtsprechung plakativ und anwendungsfreundlich zusammen, sondern entwickelt auch eine für die Praxis wichtige Interpretation der landesplanerischen Bestimmungen, insbesondere zur Nahversorgungsausnahme in Ziel 6.5-2 LEP NRW. Zwar handelt es sich bei dem Einzelhandelserlass nach wie vor nicht um eine unmittelbar anwendbare Rechtsnorm. Er bindet aber einerseits die nachgeordneten Genehmigungsbehörden in ihrem Handeln und ist andererseits eine Interpretation des Verordnungsgebers zum dem von ihm verabschiedeten Landesentwicklungsplan. Insofern kann dieser neue Einzelhandelserlass auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben. Mit seinen hilfreichen Interpretationen der meist bundesrechtlich geprägten Vorgaben für den Einzelhandel hat er dabei nicht nur Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch die anderen Bundesländer.

Das Seminar richtet sich damit an alle mit der Planung und Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen befassten Personen, also an Vertreter der Planungsämter und der Verwaltungsbehörden, an Interessenvertretungen der Verbände und insbesondere auch an Projektentwickler und Inhaber von Einzelhandelsbetrieben.

Ihre Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

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