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Online-Seminar der Architektenkammer NRW mit Dr. Christian Giesecke am 15.03.2021

Bebauungspläne sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sie können mit der Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht unmittelbar angegriffen werden und werden häufig auch durch die Verwaltungsgerichte und andere Gerichte einer inzidenten Überprüfung unterzogen. Auch wenn die Gerichte in der Regel nicht ungefragt auf Fehlersuche gehen, halten Pläne gelegentlich der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Die Ursachen sind vielfältig, bestimmte Fallgruppen weisen jedoch besonders häufig typische Fehlerquellen auf.

Das Seminar bereitet typische Fehlerquellen im Bebauungsplanverfahren. Ausgangspunkt der Überlegungen ist dabei die Abwägung, die sich mit allen betroffenen Belangen auseinandersetzen muss und daher Quelle einer Vielzahl von Fehlern ist. Das Seminar wird daher die allgemeinen Anforderungen an die Abwägung und die Abwägungsfehlerlehre darstellen. Ergebnis der Abwägung sind die Festsetzungen des Bebauungsplans, die ebenfalls häufig zu Beanstandungen der Gerichte führen. Neben der fehlerhaften Abwägung und daraus folgenden, ungenügenden Festsetzungen sind es häufig fehlenden Rechtsgrundlagen und Bestimmtheit, die hier zu Fehlern führen. Das Seminar wird den praktischen Umgang mit der Abwägung und den Festsetzungen anhand verschiedener Praxisbeispiele behandeln, z.B. Lärm, Artenschutz, Störfallbetriebe, etc. Es besteht auch die Möglichkeit, im Vorfeld konkrete Aspekte an die Referenten zu übermitteln, so dass diese im Seminar berücksichtigt werden können. Zum Abschluss wird auf Verfahrensfehler und die Möglichkeiten zur Heilung von Fehlern, die ggf. noch während eines laufenden Verfahrens ausgenutzt werden können, hingewiesen. Auch die nachfolgende „Reparatur“ von fehlerhaften Plänen wird beispielhaft erläutert.

Anhand der jüngeren Praxis werden typische Fallgruppen von Bebauungsplänen aufgezeigt, die in besonderem Maß fehleranfällig sind, damit Mängel der Planung nach Möglichkeit von vornherein vermieden werden können.

Ihr Ansprechpartner:

Prof. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

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