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vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 25.11.2019 in Berlin

Mit Baulasten können öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, beseitigt werden.

Baulasten und deren Eintragung in das Baulastenverzeichnis sind in Berlin etablierte Instrumente zur rechtlichen Sicherung. Gleichwohl stellen sich verschiedene Anwendungsfragen. Demgegenüber sammeln die Brandenburger Bauverwaltung und die übrigen am Bau Beteiligten erste Erfahrungen bei der Anwendung der einst abgeschafften und kürzlich wiedereingeführten Baulasten.

Vor diesem Hintergrund werden in diesem Grundlagenseminar folgende Fragen behandelt:
• Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Was ist zulässiger Inhalt einer Baulast?
• Welche Formerfordernisse gelten?
• Wann ist die Baulast amtsseitig zu löschen?
• Welche Rechtschutzmöglichkeiten bestehen für wen?
• Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Sicherungsmöglichkeiten (Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit) bestehen?

Der Referent vermittelt Ihnen das notwendige Wissen zur Beantwortung der gängigen Praxisfragen und bietet darüber hinaus Informationen über aktuelle Fallkonstellationen aus Verwaltung und Rechtsprechung.

 Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
AnwaltMediator DAA/FU Hagen
Telefon: 0221-973002-80

E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de

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