Expertise through specialisation

For over 60 years, the Lenz and Johlen law firm has stood for the highest degree of expertise in the entire area of public law as well as civil law associated with real estate.

With our team of experienced lawyers specialising in administrative law and building and architectural law, we are now one of the largest law firms in Germany in these sectors.

We can advise and represent you comprehensively throughout Germany in all areas of public law and property-related civil law. Our core areas of legal expertise lie in the construction and property sectors, in infrastructure and logistics, the environment and business, and in citizens and public administration.

 

award WiWo 2022 de next generation 2024 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2015 umweltrecht

Competencies

  • Infrastructure and logistics
  • Retail
  • Building and real estate
  • Environment and business
  • Health and care
  • Klima und Energie
  • Awarding of public contracts
  • Public administration

Seminar der Akademie der Architektenkammer NRW mit Dr. Christian Giesecke und Nick Kockler am 23.01.2019 in Düsseldorf

Das für Dezember 2017 vorgesehene Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung wurde von der neuen Landesregierung durch ein Moratorium um ein Jahr ausgesetzt. Davon ausgenommen sind die Neuregelungen des Bauproduktenrechts, die bereits seit Juni 2017 gelten. Nach erneuter Überarbeitung wurde die neue Landesbauordnung NRW am 12. Juli 2018 im Landtag NRW verabschiedet. Sie wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.

 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen. Auf diese Weise sollen Baukosten reduziert, Verfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert werden. Dabei sind auch Anpassungen an die Musterbauordnung vorgesehen.

 Das Seminar informiert über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis sowie rechtliche Fragestellungen, die durch die Änderung aufgeworfen werden.

 Im Schwerpunkt sollen folgende Punkte erörtert werden:

 Abstandflächenrecht
 Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
 Vorgaben für Stellplätze/Stellplatzsatzungen
 Regelungen zur Barrierefreiheit
 Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
 Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
 Brandschutz / "Bauen mit Holz"
 weitere Anpassungen der BauO NRW

 Referenten:

nick-kocklerDr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

nick-kocklerNick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

 

Das für Dezember 2017 vorgesehene Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung wurde von der neuen Landesregierung durch ein Moratorium um ein Jahr ausgesetzt. Davon ausgenommen sind die Neuregelungen des Bauproduktenrechts, die bereits seit Juni 2017 gelten. Nach erneuter Überarbeitung wurde die neue Landesbauordnung NRW am 12. Juli 2018 im Landtag NRW verabschiedet. Sie wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.

 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen. Auf diese Weise sollen Baukosten reduziert, Verfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert werden. Dabei sind auch Anpassungen an die Musterbauordnung vorgesehen.

 Das Seminar informiert über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis sowie rechtliche Fragestellungen, die durch die Änderung aufgeworfen werden.

 Im Schwerpunkt sollen folgende Punkte erörtert werden:

 Abstandflächenrecht
 Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
 Vorgaben für Stellplätze/Stellplatzsatzungen
 Regelungen zur Barrierefreiheit
 Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
 Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
 Brandschutz / "Bauen mit Holz"
 weitere Anpassungen der BauO NRW

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

How to get there

For further instructions please click [here].

Arriving Lenz and Johlen:
Visitor parking is available in the firm´s parking garage.

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