• Berlin, Berlin ...

    Neuer Standort in Berlin

  • Die Kanzlei

    Die Kanzlei

    Beratung, Prozessvertretung und Mediation.

  • Stadtentwicklung von morgen

    Stadtentwicklung von morgen.

  • Klima und Energie

    Klima und Energie

  • Morgenlage
  • Prof. Dr. Heribert Johlen

Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Bau und Immobilien
  • Klima und Energie
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staatshaftung
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Einzelhandel
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staat und Verwaltung

vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling und Brigitte Herkelmann-Mrowka am 11.07.2022

Das Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen von 1980 gilt in seiner ursprünglichen Fassung bis auf einige Änderungen im Wesentlichen bis heute. In den nunmehr über 40 Jahren seines Bestehens hat sich das Denkmalschutzgesetz grundsätzlich bewährt, bedurfte aber einer Überarbeitung und Anpassung an die Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes, an die gesellschaftliche Entwicklung, an internationale Vorgaben sowie an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung.

Am 6. April 2022 hat der Landtag NRW eine Novelle verabschiedet und das neue DSchG NRW soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Die Novellierung bringt umfassende Änderungen, die eine effektivere Anwendung und Umsetzung des Gesetzes für die Zukunft sicherstellen sollen. Neben einer Reihe redaktioneller Änderungen sowie Streichungen bzw. Zusammenlegungen einzelner Regelungen beinhaltet die Neufassung u. a. die Stärkung der Rolle der Eigentümer von Denkmälern, die zeitliche Einschränkung des Denkmalsbegriffs, die Ergänzung eines Schutzumfangs für Denkmalbereiche, die Regelung des Umgebungsschutzes, die Einführung eines deklaratorischen Systems für Bodendenkmäler sowie die Verankerung des UNESCO Welterbes. Des Weiteren gehören von nun an Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit zu den im Abwägungsprozess zu berücksichtigenden Aspekten. Zur Stärkung der Unteren Denkmalbehörden soll die Struktur der Denkmalbehörden an diejenige der Bauaufsichtsbehörden angepasst werden und die Beteiligung der Landschaftsverbände soll separat von den Zuständigkeitsregelungen in einer neu eingefügten Vorschrift behandelt werden.

Da das neue Gesetz politisch umstritten ist und im Mai 2022 Landtagswahlen anstehen, ist denkbar, dass eine mögliche neue Regierung das Inkrafttreten zum Juni 2022 verhindert. Unsere Empfehlung: Melden Sie sich zu der Veranstaltung an, dann können wir Sie auf dem Laufenden halten über die weitere Entwicklung.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.