Ein traditioneller Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand.

kompetenzfeld oeffentliche hand

Auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verfassungsrechts beraten wir Bundes- und Landesministerien, Landesbetriebe sowie zahlreiche Kreise, Städte und Gemeinden. Wir unterstützen bei Planungsvorhaben, kommunalrechtlichen Fragen sowie im Abgaben- und Wirtschaftsrecht.

Eine große Rolle spielt auch die rechtliche Begleitung von Bauleitplanungen ebenso wie die Unterstützung der Kommunen gegenüber der Raumordnungs- und Fachplanung für flächenintensive Großvorhaben. Unsere große forensische Erfahrung kommt in zahlreichen Prozessmandaten für die öffentliche Hand zum Tragen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Planungsrecht - Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanung
  • Gebäudewirtschaft, Energiemanagement (Contracting)
  • Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
  • Subventionen
  • Abgabenrecht
  • Kommunalrecht
  • Denkmalschutz

 

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