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Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Martin Hahn am 03.04.2020 gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Vergaberecht" zu führen.

Der von der Kammer verliehene Titel bescheinigt Herrn Rechtsanwalt Martin Hahn besondere theoretische Fähigkeiten und praktische Erfahrungen im Vergaberecht. Voraussetzungen für die Ernennung zum Fachanwalt für Vergaberecht waren ein mehrmonatiger Lehrgang mit mehreren bestandenen schriftlichen Prüfungen sowie ein Nachweis der in diesem Fachgebiet bearbeiteten Mandate.

Das Team der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB gratuliert Herrn Rechtsanwalt Martin Hahn sehr herzlich zu dieser Auszeichnung.

Ihr Ansprechpartner:

Martin Hahn

Martin Hahn
Fachanwalt für Vergaberecht
Telefon: 0221-973002-93
E-Mail: m.hahn[at]lenz-johlen.de

 

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