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Die EU-Kommission plant zum neuen Jahr die Schwellenwerte leicht anzuheben. Dienst- und Lieferleistungen müssten dann von Januar 2014 an erst ab einem Nettowert in Höhe von 207.000,00 Euro (bislang 200.000,00 Euro) europaweit ausgeschrieben werden. Bei Bauleistungen wäre eine europaweite Ausschreibung erst ab einer Nettobausumme in Höhe von 5.186.000,00 Euro (bisher 5.000.000,00 Euro) notwendig. Die Anhebung ist noch nicht beschlossen, gilt aber als sicher.

Da die lange in der Warteschleife befindliche Änderung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wohl nun doch als "Abschiedsgeschenk" von Bundeswirtschaftsminister Rösler in diesem Monat in Kraft treten kann, entfalten die neuen Schwellenwerte dank der dynamischen Verweisung im geänderten § 2 VgV ggf. sofortige Wirkung. Wir werden dann wieder berichten.

 

Martin HahnMartin Hahn
Rechtsanwalt

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