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Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Ruhr von km 2,6 bis km 49,2 rechtes Ufer und km 50,7 linkes Ufer im
Regierungsbezirk Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit
abgeschlossen. Die Verordnung betrifft Flächen im Bereich der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen und tritt am 14.04.2016 in Kraft.
Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen oder die für
Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist
oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf
denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des
natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der
Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei den Städten Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen und
Oberhausen sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden unter:
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html

 Quelle: Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.04.2016

Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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