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Als ein Baustein zur Umsetzung des nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes, das nicht zuletzt bis zum Jahr 2045 auf die Treibhausgasneutralität für NRW abzielt, hat die nordrhein-westfälische Landesgesellschaft NRW.Ernergy4Climate GmbH im Rahmen ihrer 1. Jahrestagung KlimaQuartier.NRW am 14. Juni 2022 einen Planungsleitfaden und hierauf aufbauend nunmehr das neue Förderprogramm vorgestellt.

Mit dem KlimaQuartier.NRW etabliert die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate anknüpfend an das Vorgängerprogramm „Klimaschutzsiedlungen“ einen neuen Standard für klimafreundliche Quartiere in NRW. Betrachtung finden hierbei sowohl neue Quartiere als auch Sanierungen im Bestand.

Zu den Mindestanforderungen rechnen u.a. die Größe des Quartiers (20 Einfamilienhäuser, 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau bzw. 50 Heimplätze), Maßnahmen zur Qualitätssicherung während der Planungs-, Bau- und Nutzungsphase sowie – einem ganzheitlichen Ansatz folgend – Anforderungen auf den Gebieten Energie, Gestaltung, Städtebau und Nachhaltigkeit (Ökologische, ökonomische, soziokulturelle, funktionale und technische Qualität). Neben Vorgaben zur lokalen Stromerzeugung über Photovoltaikanlagen wird im Energiesektor der Grenzwert für CO2-Emissionen (CO2eq) für Heizung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergie (exkl. Haushaltsstrom) auf maximal 5 bzw. 10 kg/m2 jährlich im Neubau / Bestand festgelegt. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung soll mindestens 65 % betragen. Zur Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes werden Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle und ihre Luftdichtheit formuliert. In den Bereichen Gestaltung und Städtebau rechnen u.a. die Einbindung des Regenwassermanagements in das Frei- und Grünraumkonzept, Vorgaben zur Minimierung der Einstrahlungsverluste durch optimierte Ausrichtung, Verschattung und Topographie sowie Maßnahmen zum Lärmschutz im Interesse einer möglichst hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität zu den Anforderungen. Als Nachhaltigkeitskriterien werden u.a. die Vermeidung von Schadstoffen, die Reduzierung des Wasserverbrauchs im Quartier, Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur sozialen Mischung im Quartier, die Realisierung rollstuhlgerechter Wohnungen sowie die Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten mit Car-/Bike-Sharing-Angeboten etc formuliert.

Eine Bewerbung auf die Auszeichnung als KlimaQuartier.NRW, die mit zusätzlichen Fördermitteln verbunden ist, ist ab Oktober 2022 möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:

nick-kockler

Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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