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Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 18.01.2022 die Klage der Stadt Nideggen gegen die Genehmigung von fünf Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau abgewiesen und damit zugunsten des von Lenz und Johlen vertretenen Betreibers entschieden. Die Genehmigung der Windkraftanlagen durch den Kreis Düren verletzt nach Ansicht des Gerichts nicht die Rechte der Nachbarstadt.

Die Stadt Nideggen sah sich durch die Genehmigung der Windräder in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt. Sie seien mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar, weil sie die Fernwirkung der Burg Nideggen und der mittelalterlichen Stadtbefestigung störten. Auch Belange des Arten- und Landschaftsschutzes stünden entgegen. Zudem sieht sich die klagende Stadt in ihrer Planungshoheit gehindert, in ihrem Flächennutzungsplan vorgesehene Wohnbereiche als "reine Wohngebiete" auszuweisen.

Das VG Aachen ist diesen Argumenten nicht gefolgt. Es begründet seine Entscheidung damit, dass eine Nachbargemeinde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen nur anfechten könne, wenn sie selbst in eigenen Rechten betroffen sei. Allgemein auf eine Verletzung des Arten- und Landschaftsschutzes oder auf eine Verletzung der Rechte ihrer Bürger könne sich die Stadt Nideggen daher nicht berufen, "weil sie sich nicht zum Sachwalter privater Interessen ihrer Bürger und auch nicht zur Kontrolleurin der Wahrung öffentlicher Belange aufschwingen dürfe". Auch die Planungshoheit der Stadt ist nach Auffassung des Gerichts nicht verletzt, da es der Stadt jedenfalls voraussichtlich möglich sei, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Felix Pauli

Dr. Felix Pauli
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-54
E-Mail: f.pauli[at]lenz-johlen.de

 

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