header bundesverfassungsgericht

Wird eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung/Vorprüfung im Planaufstellungsverfahren nicht durchgeführt, ist sie auf der Vorhabenzulassungsebene nachzuholen. 

Lesen Sie zum Beschluss des OVG Lüneburg vom 11.10.2021 (Az.: 1 ME 110/21) den Beitrag von Dr. Sebastian Wies in der Immobilien Zeitung Nr. 1-2/2022.

 Ihr Ansprechpartner:

sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: s.wies[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.