Mit der Anhörung des für Umwelt zuständigen Ausschusses des Landtags NRW wurde am 1. Dezember 2021 die Erarbeitung des dritten Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022 bis 2027 abgeschlossen. Die Bekanntmachung im Ministerialblatt erfolgte am 7. Dezember 2021.

Neue oder optimierte Kläranlagen, die Reduzierung von Schadstoff-Einträgen, die Entwicklung von Auen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wandermöglichkeiten für Fische - mit mehr als 10.000 Maßnahmen soll die Qualität der Gewässer in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert werden. Die Maßnahmen sind Bestandteil des nordrhein-westfälischen Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas. Mit den Maßnahmen sollen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Im Fokus stehen 14.136 Kilometer Fließgewässer und Kanäle - aufgeteilt in 1.727 Abschnitte (Oberflächenwasserkörper) sowie 25 Seen und das Grundwasser. Ziele der Gewässerbewirtschaftung sind neben der Ermöglichung von gewässerverträglichen Nutzungen die Verbesserung der Gewässerstrukturen, die Durchgängigkeit in den Fließgewässern sowie der Verringerung der stofflichen Belastungen von Grund- und Oberflächengewässern. "Wir nehmen den gesamten Wasserkreislauf in den Blick - Ziel ist eine gute Wasserqualität vom Grundwasser über die Quelle bis zur Mündung der Oberflächengewässer. Die umfangreichen Maßnahmen im neuen Bewirtschaftungsplan werden hierzu einen wichtigen Beitrag leisten", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms sind die jeweils zuständigen Maßnahmenträger verantwortlich, wie zum Beispiel die Kommunen, die sondergesetzlichen Wasserverbände, die Wasser- und Bodenverbände und in Einzelfällen das Land oder der Bund. Sie haben in den vergangenen Jahren auch schon Hunderte von Maßnahmen realisiert, wie sich an vielen Gewässern, zum Beispiel an Wupper, Erft, Emscher, Ruhr und Lippe bereits beobachten lässt. Die im dritten Bewirtschaftungsplan vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich auf ein Investitionsvolumen von weiteren circa. 3,7 Milliarden Euro.

Das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000 ist, dass sich die Gewässer bis 2027 in einem guten Zustand befinden. Derzeit zeichnet sich aber in vielen Ländern und Bundesländern - so auch in Nordrhein-Westfalen - ab, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle bisher geplanten Maßnahmen umgesetzt sind und ihre volle Wirkung entfalten werden. "Wir sind noch lange nicht am Ziel. An den Gewässern in Nordrhein-Westfalen sind 150 Jahre Industriegeschichte nicht spurlos vorübergegangen, dies kann nicht in wenigen Jahren behoben werden. Gerade auch mit Blick auf den Klimawandel werden wir aber nicht nachlassen und uns mit aller Kraft für die Ressource Wasser und vitale und widerstandsfähige Flussgebiete einzusetzen", sagte die Ministerin.

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans wurde fristgerecht ein Jahr vor seiner Verabschiedung zum 22. Dezember 2020 veröffentlicht. Ein halbes Jahr lang konnten interessierte Stellen und Personen dazu Stellung nehmen. Insgesamt gingen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans mehr als 600 Stellungnahmen bei den Bezirksregierungen und im Umweltministerium ein. Sie wurden geprüft und so weit wie möglich im Bewirtschaftungsplan berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2022

Und hier ein Auszug aus der Einleitung zum 3. Bewirtschaftsungsplan:

„Am 22. Dezember 2000 trat die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) in Kraft. Sie bündelte alle zu diesem Zeitpunkt existierenden Wasserrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Bereits in der Präambel wird das Kernziel dieser umfangreichen Richtlinie deutlich. Es besteht darin, Europas Wasser - Bäche, Flüsse, Seen, das Grundwasser und die Küstengewässer - für künftige Generationen in einen guten Zustand zu versetzen bzw. diesen Zustand zu erhalten und die Ressource Wasser nachhaltig zu bewirtschaften.

Die EU hält den Sonderstatus des Wassers als zu schützendes Gut wie folgt fest: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“

In ganz Europa soll mit der WRRL und den ergänzenden Richtlinien (der Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG; den Umweltqualitätsnormen-Richtlinien 2008/105/EG und 2013/39/EU; der Überwachungsrichtlinie, QA-QC-Richtlinie, 2009/90/EG) ein einheitlicher Standard bei der Gewässerbewirtschaftung erzielt werden. […] Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Tochterrichtlinien wurden auf Bundesebene durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Grundwasserverordnung (GrwV) und die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie auf Landesebene durch das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz (LWG) in die nationale Wassergesetzgebung übernommen. […] Um die Ziele der WRRL zu erreichen, haben die Mitgliedsstaaten erstmals zum 22.12.2009 national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten aufgestellt, die im Abstand von jeweils sechs Jahren aktualisiert werden. Die Gewässer in den zusammenhängenden Flussgebietseinheiten (FGE) sind ohne Berücksichtigung der Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen ganzheitlich zu betrachten und zu bewirtschaften. Mit dem vorliegenden Bewirtschaftungsplan wird jetzt die dritte Bewirtschaftungsperiode eingeläutet, die am 22.12.2021 mit der Veröffentlichung der finalen Bewirtschaftungspläne beginnt und bis Ende 2027 andauert.“

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Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
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