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Am Sonntag, den 30.05.2021, wurde der erste Bürgerentscheid der Stadt Bad Münstereifel mit der Fragestellung: „Sind Sie dagegen, dass die städtischen Flächen in der Gemarkung Nöthen (Nöthener Wald) für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“ durchgeführt. Unterstützt wurde die Kommune dabei durch Lenz und Johlen, die die Gemeinde u.a. auch zu planungsrechtlichen Fragen der Ansiedlung von Windenergieanlagen berät.

Vorausgegangen war dem Bürgerentscheid der Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.03.2021, dem von rund 1800 gültigen Unterschriften getragenen Bürgerbegehren „Keine Windenergieanlagen auf städtischen Grundstücken im Nöthener Wald“ nicht zu entsprechen. So lag es in der Hand aller Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel darüber abzustimmen, ob städtische Flächen für Windenergieanlagen im Nöthener Wald zur Verfügung gestellt werden sollen oder nicht.

Insgesamt waren 15.318 Personen abstimmberechtigt. Die Abstimmungsbeteiligung betrug 44,57 %. Die Frage wurde von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Nein“ beantwortet. Das nach dem Gesetz erforderliche Quorum von 20 % der Abstimmberechtigten wurde erreicht. Dies bedeutet, dass die städtischen Flächen in der Gemarkung Nöthen (Nöthener Wald) für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden können. Durch den Bürgerentscheid wurde nicht entschieden, ob auf diesen Grundstücken Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, sondern lediglich darüber, ob die städtischen Flächen in der Gemarkung Nöthen (Nöthener Wald) überhaupt zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

Quelle: Stadt Bad Münstereifel

Ihre Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

Stephan Wirtz

Stephan Helbig, LL.M.
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: s.helbig[at]lenz-johlen.de

 

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