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Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Köln und der DUH wurden einvernehmlich und verbindlich Maßnahmen festgelegt, die die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes sicherstellen. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung der Verkehrssituation in Köln ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird zur Umsetzung der Maßnahmen der Luftreinhalteplan Köln entsprechend fortgeschrieben.
 
Eckpunkte des Vergleichs
Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Herauszuheben sind hierbei unter anderem:

• Einrichtung von Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen (Umsetzung ab 2020 bzw. 2021),
• Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten und Fahrradstraßennetze für die Stadtbezirke,
• Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen ab 2020,
• Installation von 200 Elektroladesäulen, darunter 20 Prozent Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge.
• Im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 im Gebiet zwischen den Ringen und dem Rhein: Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Im Vergleich ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen:

• Expressbuslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des Kfz-Zuflusses in Höhe der P+R Anlage Weiden West mittels Lichtsignalanlagenschaltung,
• Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-Go-Verkehrssituationen vermieden werden.
• Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung der von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzten Busse auf Abgasstandard Euro VI,
• Ausweitung der Gebiete mit bewirtschafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten und Rückbau von Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel zugunsten von Fahrradabstellmöglichkeiten,
• Erhöhung der Parkgebühren; die Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Verbesserungen im ÖPNV zu verwenden,
• Lkw-Transitverbotszone in der Innenstadt, ausgenommen Lkw, die die Euro-VI-Norm erfüllen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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