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Es wird kein zonales Fahrverbot in Köln geben, wie es das Verwaltungsgericht zuvor angeordnet hatte. Dies ist das Ergebnis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstag 12. September 2019 zur Klage gegen den Kölner Luftreinhalteplan. Zugleich hat das Gericht die Überarbeitung des Luftreinhalteplans angeordnet.

Inwieweit dabei streckenbezogene Fahrverbote als Ultima Ratio erforderlich sind oder andere Maßnahmen tragen, ist auf Grundlage neuer Daten und Prognosen sowie aufgrund einer den Vorgaben des Gerichts entsprechenden Verhältnismäßigkeitsprüfungen von der Bezirksregierung Köln erneut zu entscheiden. Dies gilt für vier Straßenabschnitte (Clevischer Ring, Neumarkt, Justinianstraße, Luxemburgerstraße) mit weiterhin hohen Belastungswerten.

"Mit dem Urteil würdigt der Senat unsere gemeinsamen Bemühungen, die sich bereits in deutlich verbesserten Messwerten zeigen. Damit ist es gelungen, ein zonales Fahrverbot abzuwenden. Auch gibt es weiterhin keinen Automatismus für Fahrverbote. Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen", sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann heute in Münster. Auch ist die Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Fahrverbote bei Werten bis 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) in der Regel unverhältnismäßig sind, in die Prüfung, ob Fahrverbote erforderlich sind, mit einzubeziehen. Hier ist auch geregelt, dass etwa nachgerüstete und Euro 6-Fahrzeuge von potentiellen Fahrverboten ausgenommen wären. Die Landesregierung behält sich vor, dies gegebenenfalls im Wege der Revision klären zu lassen.

"Der im April in Kraft getretene neue Luftreinhalteplan und die darin auf den Weg gebrachten Maßnahmen für bessere Luft in Köln wirken. Allerdings müssen wir auch akzeptieren, dass dem Senat unsere Maßnahmen und die damit verbundenen Prognosen der Grenzwerteinhaltung für die sehr belasteten Straßen nicht ausreichen", sagte Kölns Regierungspräsidentin Gisela Walsken. "Entsprechend müssen und werden wir hier noch einmal zusätzliche Aktivitäten prüfen."

Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln hat die Bezirksregierung Köln mit der Stadt Köln ein Konzept mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket erarbeitet. Dazu gehören unter anderem Parkraummanagement, Komplettumrüstung aller Innenstadtbusse auf Elektroantrieb (Busflottenerneuerung), LKW-Transitverbot, Bundesstraßenmaut für LKW, Förderung des Radverkehrs, Landstromversorgung von Binnenschiffen, Einführung von Expressbuslinien, Umstellung von Carsharing-Flotten, Lastenräder und Mikrodepots, ÖPNV-Erweiterung und Taktungsveränderung und Flottenmodernisierung der Stadt Köln.

"Erklärtes Ziel ist und bleibt, die Luftqualität schnellstmöglich aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu verbessern und zugleich Fahrverbote zu vermeiden. Dies gilt für alle beklagten Städte. Hierzu lieferte die heutige Verhandlung weitere wichtige Orientierungen. Der Trend abnehmender Stickstoffdioxidwerte in den Städten stimmt, er muss weiter an Fahrt aufnehmen ", sagte Staatssekretär Bottermann.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen  vom 12.09.2019

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

 

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