In dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalte­plans für die Stadt Köln findet die mündliche Verhandlung am 12. September 2019, beginnend um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I statt. Das Gericht beabsichtigt, am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden (Aktenzeichen: 8 A 4775/18; I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15).

Der Umweltverband „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ möchte mit seiner Klage erreichen, dass der Luftreinhalteplan ausrei­chende Maßnahmen anord­net, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Stadt Köln so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbeson­dere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Durchfahrtverbote für (Die­sel‑)Fahrzeuge angeordnet wer­den müssen.

Am 31. Juli 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen rechtswidrig ist und vom Land Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben werden muss (Aktenzeichen 8 A 2851/18). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen inzwischen vor und können von der kostenfreien Datenbank www.nrwe.de abgerufen werden.

Konkrete Termine zu den übrigen Städten (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal) stehen noch nicht fest.

Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es grundsätzlich keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Hinweise für Medienvertreter entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des OVG NRW vom 28.08.2019.
Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.08.2019

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