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Das Bürgerbegehren, mit dem eine Initiative doch noch Naturstein auf dem  neuen Kirchplatz in Much erzwingen wollte, droht an einem Formfehler der Unterschriftenliste zu scheitern.

Dass sich 1469 Unterzeichner und damit eine ausreichende Zahl gefunden hatte, war bereits im Rathaus festgestellt worden. Von 1571 vorgelegten Unterschriften seien 102 ungültig gewesen. 1112 waren nötig, um das Begehren zu unterstützen. Dass die Fragestellung „Soll der Beschluss des Rates vom 8. September, auf dem historischen Kirchplatz Betonsteinpflaster zu verlegen, aufgehoben werden?“ in Ordnung sei, bestätigte die Kölner Kanzlei Lenz und Johlen in einer Stellungnahme. Die ist komplett  bei den Unterlagen zur Ratssitzung zu finden.

Zu beanstanden sei indes, dass die Initiatoren des Begehrens die Kostenschätzung der Gemeindeverwaltung als Information für die Unterzeichner nicht vollständig abgedruckt hätten. Daraus „folgt daher aus meiner Sicht die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“, schreibt  Rechtsanwalt Béla Gehrken in seiner Stellungnahme, in der auch weitere Aspekte abgewogen und mit der Gesetzeslage und der gängigen Rechtsprechung verglichen werden.

Ihr Ansprechpartner:

Bela Gehrken

Béla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-84
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

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