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Anfang April hat das BMUV zu dem Referentenentwurf eines Klimaanpassungsgesetzes die Anhörung der Länder und Verbände auf den Weg gebracht. Ziel ist es, neben dem Klimaschutz auch die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an den Klimawandel in Deutschland zu verstärken.

Der Entwurf soll einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern schaffen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, dass Einzelmaßnahmen innerhalb der verschiedenen Handlungsfelder koordinierter vorangetrieben werden.

  • Um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen, soll die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll unter anderem messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten.
  • Die Ziele sollen durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene unterlegt werden. Es sollen zudem Empfehlungen für Maßnahmen der Länder aufgenommen werden. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels soll verbindlich eingeführt werden. Drohen die Ziele verfehlt zu werden, soll das zuständige Ministerium spätestens innerhalb eines Jahres nach Feststellung der drohenden Zielverfehlung ergänzende Maßnahmen vorlegen.
  • Ein Berücksichtigungsgebot soll regeln, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen haben.
  • Es ist ferner ein planerisches Verschlechterungsverbot vorgesehen hinsichtlich der Vulnerabilität von Grundstücken, Bauwerken sowie der verschiedenen Gebiete insgesamt. Die Versiegelung von Böden soll auf ein Minimum begrenzt werden.
  • Für die Länder ist vorgesehen, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür sollen Klimarisikoanalysen unter Verwendung von möglichst regionalen Daten sein sowie Analysen darüber, welche Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Landesgebiet bereits eingetreten sind.
  • Die Länder sollen dafür sorgen, dass für das Gebiet jeder Gemeinde oder jedes Kreises ein integriertes Klimaanpassungskonzept auf Grundlage einer Klimarisikoanalyse aufgestellt und die darin vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Im nächsten Schritt stehen nun die Auswertung der Ergebnisse der Anhörung sowie die Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung an. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die gesetzlichen Vorgaben bis auf die kommunale Ebene durchgreifen werden.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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