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vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling am 24.04.2023

 Das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz sieht eine Erlaubnis vor, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals verändert werden soll. Die Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.

Am 29. Juni 2022 ist auf der Bundesebene das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor in Kraft getreten: In § 2 EEG wurde - neu - das überragende öffentliche Interesse an der Nutzung von erneuerbaren Energien festgeschrieben.
Erforderlich ist nunmehr eine Schutzgüterabwägung, die sich in der Praxis als schwierig erweist. Erste Rechtsprechung hierzu liegt vor und bis zum Tag der Veranstaltung werden sich Grundlinien abzeichnen und Tendenzen erkennen lassen.

Das Webinar diskutiert Praxisfälle und gibt Hilfestellungen für eine sachgerechte Lösung der Problemfragen. Nutzen Sie diese Veranstaltung für Ihre Fragen an die praxiserfahrenen Dozenten und zum Erfahrungsaustausch mit den zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern!

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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