vhw-Webinar mit Thorsten Scheuren und Falk Romberg am19.06.2023

Kommunen decken ihren Raumbedarf nicht nur über eigene Liegenschaften, sondern im erheblichen Umfang auch durch den Abschluss von Mietverträgen. Umgekehrt werden zahlreiche kommunale Liegenschaften an private Dritte vermietet, mal als Wohnung, vielfach aber auch zu gewerblichen Zwecken. Dabei unterliegen Kommunen besonderen Spielregeln, die ihrer Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts geschuldet sind: Häufig bedarf es zunächst eines politischen Votums, um überhaupt Verträge schließen zu können. Schon hier lauern Fallen – wie weit reicht der Ratsbeschluss, wenn der tatsächlich verhandelte Vertrag mehr oder weniger erheblich abweicht? Zudem gilt: Wo ein politischer Wille ist, steht der (Rechts-) Weg noch lange nicht offen. Nicht alles, was Kommunen möchten, ist möglich oder auch nur sinnvoll. Ein sehr praxisrelevantes Problem tritt bei der Inventarisierung alter Verträge auf, denn dann zeigt sich oftmals, dass die strengen Formvorschriften für langfristige Mietverträge niemals oder später nicht mehr eingehalten wurden. Der Referent führt Sie zielgenau durch die Gestaltung, Disposition und Abwicklung kommunaler Geschäftsraummietverträge.

Wenn Sie eigene schwierige Problemfälle im Seminar diskutieren möchten, empfehlen wir Ihnen, diese bereits vorab möglichst bis zwei Wochen vor dem Seminar an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Ihre Ansprechpartner:

Thorsten Scheuren

Thorsten Scheuren, LL.M.
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-61
E-Mail: t.scheuren[at]lenz-johlen.de

 

Romberg Falk

Falk Romberg
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-39
E-Mail: f.romberg[at]lenz-johlen.de