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vhw-Webinar mit Dr. Michael Oerder am 27.04.2023

Vorhabenbezogene Bebauungspläne erfreuen sich in der Praxis weiterhin einer zunehmenden Beliebtheit. Gleichzeitig bestätigen zahlreiche Gerichtsentscheidungen auch der letzten beiden Jahre die nach wie vor bestehende hohe Fehleranfälligkeit dieses Planungsinstrumentes. Dabei lassen sich diese Fehler vermeiden, wenn man sich über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten oder konkretisierten Anforderungen an einen rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Klaren ist. Dies hat dann in manchen Fällen zur Folge, dass statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt wird.

Bauleitplanung in Kooperation zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ist heute ohne städtebauliche Verträge nicht mehr vorstellbar. Insbesondere in den Ballungszentren haben viele der dort ansässigen Gemeinden Baulandmodelle entwickelt, in denen sich der Vorhabenträger zur Übernahme der Planungskosten, der Infrastrukturfolgekosten und der Schaffung von geförderten Wohnungsbau verpflichtet. Zur Zulässigkeit und zu den Grenzen derartiger vertraglicher Vereinbarungen hat die Rechtsprechung auch in den letzten beiden Jahren wichtige Entscheidungen getroffen. Für die Gemeinden gewinnt angesichts der aktuell stark ansteigenden Baukosten und der sukzessiven Anhebung der Kreditzinsen allerdings zunehmend auch die Frage nach den Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit des Vorhabenträgers an Bedeutung. Es verdichten sich Hinweise, dass Vorhaben, für die Planungsrecht erfolgreich entwickelt worden ist, nicht oder jedenfalls nicht zeitnah umgesetzt werden, da sich die Projekte zumindest derzeit kaum noch rechnen lassen.

In dem vorliegenden Seminar werden sowohl der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB als auch die städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB behandelt. Anhand von konkreten Beispielen werden die Strukturen und rechtlichen Erfordernisse dargestellt. Über die aktuelle Rechtsprechung wird berichtet. Für den Umgang mit schwierigen Fragestellungen werden Lösungsempfehlungen gegeben.

Als Teilnehmer(in) können Sie gerne Fragestellungen aus Ihrer eigenen Praxis einbringen - komplexere Fallschilderungen bitte bis 14 Tage vor der Veranstaltung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

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