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vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling am 01.12.2022 in Bergisch Gladbach

 Für viele, die selbst nicht Denkmalpfleger sind, ist Denkmalschutz ein Reizwort. Sie
sehen Denkmalschutz als Hemmschuh, Spaßbremse, fürchten erhöhte Kosten und
bürokratischen Aufwand. Die Kenntnisse der Rechtslage, der finanziellen Förderinstru‐
mente, der Zuständigkeiten und der Genehmigungsverfahren sind meist begrenzt.
Wissensdefizite führen u.a. dazu, dass sich Genehmigungsverfahren hinziehen oder
Förderprogramme unbekannt bleiben.
Ziel des Seminars ist es, fachfremden Führungskräften ‐ also gerade Nicht‐
Denkmalpflegern ‐ die notwendigen Kenntnisse des Denkmalschutzes zu vermitteln
und sie in die Lage zu versetzen,

  • mit Behörden auf Augenhöhe zu agieren, 
  • den Mehrwert des Denkmalschutzes in der Öffentlichkeit verständlich zu
    kommunizieren,
  • Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten kompetent zu beraten und
    die aktuellen Herausforderungen des Denkmalschutzes zu erkennen und all‐
    tagstaugliche Lösungsansätze zu etablieren.

Ihre Dozierenden:
Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partner‐
schaft mbB, Köln. Lehrbeauftragter an der Hagen‐Law‐School, AnwaltMediator (DAA).

Prof. Dr. Barbara Schock‐Werner
Beauftragte der Kulturstaatsministerin für die Koordinierung der Hilfsangebote aus
Deutschland für den Wiederaufbau der Kathedrale Notre Dame Paris.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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