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vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 14.06.2021 in Leipzig

Die Schwierigkeit bei der Anwendung des § 34 BauGB liegt in der Praxis darin, dass die Rechtsprechung keinen klaren Rahmen vorgibt, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht. Es hängt vielmehr von der Würdigung der konkreten Örtlichkeiten im Einzelfall ab, welche Umgebungsbebauung maßgeblich ist.

Das Seminar soll durch zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtsprechung (insbesondere anhand von Luftbildern) helfen, in der Praxis eine rechtssichere Beurteilung vornehmen zu können. Insbesondere wird an Praxisfällen dargelegt, welche Umgebungsbebauung tatsächlich die „nähere Umgebung prägt“ (Fremdkörper, Ausreißer, illegale Nutzungen etc.), wann es zulässig ist, den vorhandenen Rahmen zu überschreiten bzw. wann Einzelhandelsansiedlungen aufgrund von schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche unzulässig sind. Im Hinblick auf vermehrt vorkommende Nachbarklagen ist es zudem wichtig, diejenigen Kriterien des § 34 BauGB herauszuarbeiten, die auch dem Nachbarschutz dienen. Hierzu zählen u. a. der Gebietserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot und die Doppelhausrechtsprechung.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

 

 

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