Hybride vhw-Veranstaltung mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 12.04. 2021 (Präsenzseminar in Essen oder Online-Zuschaltung möglich)

Das Bauplanungsrecht kommt nicht zur Ruhe. Nach der letzten großen Novelle im Jahr 2017 (Städtebaurechtsnovelle) stehen 2021 wieder eine Reihe von Änderungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung bevor. Hintergrund sind die stetig steigenden Preise für Wohnbauland in den Ballungsgebieten und die damit einhergehende Wohnungsknappheit für weite Teile der Bevölkerung.
Die Bundesregierung hat daher am 30.11.2020 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zur Bekämpfung dieser Probleme stärken soll. Geplant ist eine Reihe von Änderungen im BauGB. Hervorzuheben hierbei sind insbesondere die Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und weitere Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau, die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und die Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung.
Darüber hinaus wird eine neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet" in die BauNVO eingeführt. Ebenfalls werden die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung von nun an als Orientierungswerte ausgestaltet sein, sodass Behörden größere Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten erlangen. Starkes mediales Echo ruft schließlich das sogenannten Umwandlungsverbot hervor.

Ziel des Seminars (kann ggf. kurzfristig in ein Webinar umgewandelt werden) ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die neuerlichen Änderungen zu verschaffen um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die Referenten die anstehenden Änderungen und ihre Zusammenhänge analysieren und etwaige Auswirkungen auf die Praxis prognostizieren.

Ihre Referenten:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

Dr. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de