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 vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 20.04.2020 in Berlin (abgesagt wegen Corona-Pandemie)

§ 34 BauGB ist eine zentrale Norm des Bauplanungsrechts, weil zahlreiche
Innenbereichslagen nicht beplant sind. Darüber hinaus sind viele Bebauungspläne
unwirksam, so dass in diesen Fällen eine Beurteilung nach § 34 BauGB
„wieder auflebt“. Die Schwierigkeit bei der Anwendung der Vorschrift liegt in der Praxis darin, dass die Rechtsprechung keinen klaren Rahmen vorgibt. Dies gilt insbesondere
für die Reichweite der „näheren Umgebung“, die für jedes Kriterium des § 34 Abs. 1 BauGB gesondert zu beurteilen ist.

Das Seminar gibt durch zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtsprechung (insbesondere
anhand von Luftbildern) eine Hilfestellung, in der Praxis eine rechtssichere Beurteilung vornehmen zu können. Insbesondere wird an Praxisfällen dargelegt, welche Umgebungsbebauung tatsächlich die „nähere Umgebung prägt“ (Fremdkörper, Ausreißer, illegale Nutzungen etc.), wann es zulässig ist, den vorhandenen Rahmen zu überschreiten bzw. wann Einzelhandelsansiedlungen aufgrund von schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche unzulässig sind. Im Hinblick auf vermehrt vorkommende Nachbarklagen werden zudem diejenigen Kriterien des § 34 BauGB herausgearbeitet, die auch dem Nachbarschutz dienen. Hierzu zählen u. a. der Gebietserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot und die Doppelhausrechtsprechung.


Diskutieren Sie Ihre Praxisprobleme mit dem Referenten und den Teilnehmern.
Senden Sie hierzu Ihre Fragen bis zwei Wochen vor dem Seminar an
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Hinweis: weiterer Seminartermin am 04.11.2020 in Leipzig

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

 

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