vhw-Seminar mit Dr. Michael Oerder am 17.03.2020 in Köln (abgesagt wegen Corona-Pandemie)

Auch im Jahr 2019 hat sich die Rechtsprechung zu städtebaulichen Verträgen weiterentwickelt. Nach wie vor weisen vorhabenbezogene Bebauungspläne eine hohe Fehleranfälligkeit auf. Der Schwerpunkt weiterer gerichtlicher Entscheidungen lag zum einen auf der Rückabwicklung städtebaulicher Verträge, einschließlich der Frage der Verjährung, und zum anderen wiederum bei der Beurteilung der Angemessenheit der verschiedenen Vertragsformen und -inhalte.

In der Praxis spielen nach wie vor die Zulässigkeit festsetzungsergänzender städtebaulicher Verträge sowie die Aufteilung von Folgemaßnahmen (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) auf mehrere Baugebiete eine wichtige Rolle. Die Städte Köln und Düsseldorf haben Wohnbaulandmodelle mit vertraglichen Bindungen des Vorhabenträgers entwickelt. Der BFH hat sich schließlich mit der Berücksichtigungsfähigkeit von Folgekostenvereinbarungen bei der Grunderwerbssteuer befasst.

In der Seminarveranstaltung werden die wichtigsten aktuellen Fragen zu städtebaulichen Verträgen behandelt. Ein Schwerpunkt soll auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB und den hier abzuschließenden Durchführungsvertrag gelegt werden. Behandelt werden auch die Auswirkungen der Übernahme der Regelungen über den Erschließungsvertrag in § 11 BauGB.

Hinweis: Weiterer Seminartermin am 27.05.2020 in Köln

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de