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vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 21.01.2020 in Köln

In der täglichen Praxis sind bei der Beurteilung von Bauanträgen für Werbeanlagen die Verkehrssicherheit und der Verunstaltungsschutz von großer Bedeutung. Es ist deshalb für die Bau- und Werbewirtschaft unerlässlich, neben den bauplanungsrechtlichen Vorgaben auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu kennen. Ein Teil der Außenwerbung findet auf privatem Grund und Boden statt und unterliegt deshalb privatrechtlichen Regelungen, soweit es um die Nutzungsberechtigung des jeweiligen Grundstückes geht, viele Werbeträger werden auch auf oder über öffentlichem Grund  (Straßen, Wegen, Plätzen) errichtet und sind deshalb auch straßenrechtlich zu genehmigen. Gerechnet nach den erwirtschafteten Umsätzen findet der größere Teil der Außenwerbung auf öffentlichem Grund und Boden statt. Die Berechtigung zur Nutzung dieser Flächen wird auf der Grundlage der jeweiligen Straßen- und Wegegesetze der Bundesländer erteilt. Da effektive Werbemaßnahmen mit vernetzten Werbeträgerangeboten umgesetzt werden, schließen Kommunen mit Out-Of-Home Unternehmen Werbenutzungsverträge ab.

Das Seminar erläutert die Bedürfnisse der Unternehmen der Außenwerbung, ihre Werbeträger und deren Bedeutung für ein effektives Werbeangebot und stellt die Funktionsweise und rechtlichen Begründungen für Werbenutzungsverträge dar. Es zeigt auf, welche öffentlich-rechtlichen Gestaltungsvorschriften bei der Entscheidung über die Genehmigung von Werbeanlagen zu beachten sind. Die Referenten geben in wechselnden Vorträgen Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

 

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