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vhw-Seminar mit Dr. Mahdad Mir Djawadi am 22.05.2019 in Essen

Das Besichtigen und Betreten von Grundstücken, Garagen oder Wohnungen durch Vertreter von Ordnungsbehörden, Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen/Verwaltern oder auch Abwasserzweckverbänden stößt bei den Betroffenen oft auf wenig Gegenliebe. Egal ob der Zustand eines Objektes erfasst, ordnungsbehördlich kontrolliert oder zum Gegenstand einer Besichtigung mit Käufern/Interessenten gemacht werden soll, regelmäßig begibt man sich in das Spannungsverhältnis mit grundgesetzlich geschützten Rechten wie der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit oder des informationellen Selbstbestimmungsrechts.

Das Seminar führt in die betroffenen Grundrechte und deren Reichweite ein. Es zeigt den betroffenen Akteuren die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zum Besichtigen und Betreten von Wohnungen, Gewerbebetrieben, Grundstücken, Garagen, Kellern oder bei sonstigen ausgewählten Sachverhalten auf. Darüber hinaus wird auch der Einsatz von Foto- und Videokameras einschließlich Videodrohnen zur Überfliegung der betroffenen Grundstücke erörtert. Besonderes Augenmerk gilt der im April 2017 in Kraft getretenen Drohnenverordnung.

Der Referent erläutert anhand von Beispielsfällen aus Gericht und Praxis die für Nichtjuristen häufig unübersichtlich und kompliziert erscheinende Rechtsmaterie. Wenn Sie eigene komplexere Problemfälle im Seminar diskutieren möchten, senden Sie uns die Fallschilderung bitte bis zum 08.05.2019 per E-Mail an die vhw-Geschäftsstelle NRW (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 Ihr Ansprechpartner

mahdad mir djawadi gr

Dr. Mahdad Mir Djawadi
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-92
E-Mail: m.djawadi[at]lenz-johlen.de

 

  

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