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vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 13.11.2019 in Leipzig

Die rechtliche Bewertung von Werbeanlagen spielt in der Baurechtspraxis nach wie vor eine große Rolle. Grund hierfür ist der Umstand, dass die Errichtung von Werbeanlagen (insbesondere der Fremdwerbung) für Grundstückseigentümer wirtschaftlich lukrativ ist, jedoch gerade neuere Formen der Außenwerbung (Prismen-Wendeanlagen, Diaprojektionsanlagen) zu einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer führen können. Ebenso kann eine Häufung von Werbeanlagen negative Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung bzw. das Stadtbild haben. Zudem sind ständig neuere Varianten der Außenwerbung zu beobachten (Werbung an Fahrrädern, Schaufenstern), die (bau-)rechtlich zu bewerten sind.

Das Seminar verschafft unter Berücksichtigung der grundlegenden und neueren Rechtsprechung einen Überblick über die in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis klassischen Fallkonstellationen. Die Darstellung zahlreicher Praxisfälle ermöglicht dabei einen guten Lerneffekt.

Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte bis 14 Tage vor der Veranstaltung an die Geschäftsstelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpartner:

Markus JohlenDr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

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