vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling am 21.05.2019 in Köln

Denkmaleigentümer haben sehr verschiedene Einstellungen zu den ihnen – via Kauf oder Erbfolge – gehörenden Bauwerken. Im Idealfall bewahrt ein Eigentümer sein Denkmal klaglos und ohne Rücksicht auf die Kosten. Oft sieht die Realität anders aus: Der eine möchte sein Denkmal intensiv nutzen und nimmt dazu ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Veränderungen vor, der andere lässt es schlicht verfallen oder zerstört es gar gezielt.

Nun sind die Denkmalbehörden gefordert, um denkmalpflegerische Ziele durchzusetzen! Hierfür steht ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung – von der Baustellenstilllegung und Instandsetzungsverfügung über die Nutzungsuntersagung bis hin zu steuerlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen.

Die zuständigen Behörden haben vielfach nicht ausreichende Erfahrungen im Umgang mit dem Ausnahmefall „Denkmal“. Die Rechtslage ist anspruchsvoll, oft fehlt es an dem notwendigen politischen Rückhalt für die Anwendung der Rechtsinstrumente.
Hier gibt das Seminar praktische Handreichungen. Es stellt die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Einschreiten dar und erläutert anhand einer Vielzahl praktischer Fälle die Anwendungsbereiche der einzelnen Sanktionen. Nutzen Sie als Behördenvertreter, Eigentümer oder Anwalt die Gelegenheit, Ihre Problemfälle mit den Referenten oder den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren!

Vorkenntnisse im Denkmalrecht werden vorausgesetzt.

Sie haben die Möglichkeit, Fragen und Fragestellungen zur Erörterung schriftlich bis 14 Tage vor dem Seminar bei der vhw-Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Die Referenten sind an einem Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern interessiert.

Ihre Referenten:

Birgit Herkelmann-Mrowka, seit 2011 Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, zuvor Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Münster

Dr. Alexander Beutling, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

 

Ansprechpartner:

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!