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vhw-Seminar mit Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau am 24.09.2020 in Dortmund

Die Coronakrise hat zu einer weiteren Schwächung des stationären Einzelhandels insbesondere mitzentrenrelevanten Sortimenten geführt. Der großflächige Lebensmitteleinzelhandel wurde hingegen gestärkt. Auch der Online-Einzelhandel hat in seiner Bedeutung zugenommen und sich dabei auch auf Lebensmittel ausgedehnt. Große Warenhausbetreiber kündigen die Aufgabe zahlreicher Standorte in überwiegend städtebaulich besonders bedeutsamen Lagen an.

Parallel hierzu werden Betreiber von Einkaufszentren in dezentraler Lage diese weiter entwickeln. Dies wirft die Frage nach Folgenutzungen sowie nach weiteren Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Funktion der Innenstädte auf. Hierbei treten Gemeinden zunehmend in einen Wettbewerb zueinander. Der Gesetzgeber stellt für die Bewältigung dieser Probleme nur die altbekannten Instrumentarien zur Verfügung. Der seit langem angekündigte Einzelhandelserlass liegt weiterhin nicht vor. Durchgesickert sind bereits einige wahrscheinliche Inhalte.

Die Rechtsprechung hat in den letzten 12 Monaten bedeutsame Entscheidungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten für Einzelhandel in Sondergebieten, zur Zulässigkeit von großflächigen Lebensmitteleinzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche und den Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Anforderungen des § 13a BauGB für die Planung von großflächigen Einzelhandel im Nachbarprozess erlassen.

Das Seminar behandelt die Planung und Zulassung von Einzelhandelsnutzungen anhand von Fallbeispielen. Aus den aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichtes Münster werden Empfehlungen für die rechtssichere Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und für die Steuerung von Einzelhandel erarbeitet. Sie werden in die Entwicklung von Lösungen einbezogen und können Fallschilderungen bis zum 10. September 2020 an einreichen.
 

IHRE REFERENTEN
Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Partner der auf Verwaltungsrecht spezialisierten bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, Köln. Sie befassen sich mit öffentlichem Bau-, Umwelt- und Planungsrecht und insbesondere mit Fragen der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen.

AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bau- und Planungsämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Planungsbüros, Architektur- und Ingenieurbüros, Rechtsanwaltskanzleien, von (Einzelhandels-)Unternehmen sowie von Verbänden und Kammern.

Ihre Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

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