header bundesverfassungsgericht

In der Zeit vom 07.11.2013 bis zum 06.12.2013 findet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mudersbach-Eiserfeld statt.

Der Neubau der beiden Höchstspannungsfreileitungen soll in der vorgelegten Planung weitestgehend in den vorhandenen Trassenräumen bestehender 110-kV und 120-kV-Freileitungen erfolgen, die aufgrund des Alters im Zuge der Maßnahmen zurück gebaut werden sollen. Die Stromkreise der zu demontierenden 110-kV-Hochspannungsfreileitungen sollen künftig auf den neuen Mastgestängen mitgeführt werden. Der rheinland-pfälzische Abschnitt der Antragstrasse liegt im Landkreis Altenkirchen und betrifft das Gebiet der Verbandsgemeinde Kirchen, der Verbandsgemeinde Betzdorf sowie der verbandsfreien Stadt Herdorf.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 20.12.2013 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, was zur Folge hat, dass insoweit keine klagefähige Rechtsposition gegen den Plan mehr besteht.

 

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.