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Überarbeiteter CCS-Gesetzentwurf vorgestellt Bundeswirtschaftsminister Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Röttgen haben am 14.07.2010 die Eckpunkte eines gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Zunächst soll nur die Erprobung und Demonstration von Speichern zugelassen werden.
Nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 wurde der Gesetzentwurf überarbeitet. Als Neuerungen sind zu nennen:
- Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Mio. t und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Mio. t CO2 beträgt.
- Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert.
- Höchster Vorsorgestandort: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
- Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrags von der ersten gespeicherten Tonne an.
- Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, z.B. Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
- Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
- Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Der Gesetzentwurf soll nun innerhalb der Bundesregierung, mit den Ländern und den Verbänden beraten werden. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.


Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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