Ist die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel wegen der Bestimmung zur zulässigen Anzahl der Betriebe unwirksam, ist für die Verkaufsflächenobergrenzen zu klären, ob sie grundstücks- oder betriebsbezogen sind.

Lesen Sie zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2022 (Az.: 4 CN 5.20) den Beitrag in der Immobilien Zeitung Nr. 22, 02.06.2022, von Dr. Christian Giesecke.

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