Kurz vor dem Jahreswechsel ist am 31.12.2021 der Einzelhandelserlass NRW in Kraft getreten. Er enthält Hinweise, Empfehlungen und Weisungen für die Planung und Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben.

Details und eine Einschätzung finden Sie in unserem Newsletter Aktuell von Dr. Thomas Lüttgau.

Die Textfassung des Einzelhandelserlasses finden Sie hier zum Download.

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Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
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