header bundesverfassungsgericht

Kurz vor dem Jahreswechsel ist am 31.12.2021 der Einzelhandelserlass NRW in Kraft getreten. Er enthält Hinweise, Empfehlungen und Weisungen für die Planung und Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben.

Details und eine Einschätzung finden Sie in unserem Newsletter Aktuell von Dr. Thomas Lüttgau.

Die Textfassung des Einzelhandelserlasses finden Sie hier zum Download.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.