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Restriktionen für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gemäß LEP NRW

Informieren Sie sich über die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.02.2020 in unserem Newsletter Einzelhandel Aktuell.

Ihre Ansprechpartnerin:

kai petra dreesen gr

Dr. Kai Petra Dreesen
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-38
E-Mail: k.dreesen[at]lenz-johlen.de

 

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