Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom 13.10.2020 Tage das am letzten Freitag, dem 9. Oktober 2020, eingegangene Eilverfahren (Az. 3 B 69/20) der von Lenz und Johlen vertretenen Schlachthofbetreiberin gegen die vom Landkreis Emsland am 7. Oktober verfügte und für sofort vollziehbar erklärte Schließung eingestellt, nachdem diese ihren Eilantrag mit Schriftsatz von gestern zurückgenommen hatte.

Hintergrund sind die zwischen den Beteiligten geführten Einigungsgespräche über eine eingeschränkte Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs.

Quelle: Presseinformation 21-2020 des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 13.10.2020 

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