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In Nordrhein-Westfalen sollen Beschlüsse des Gemeinderates in besonderen Ausnahmefällen auch schriftlich erfolgen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung [Link] hervor, der in dieser Woche in den Landtag eingebracht wurde.

Mit dem sogenannten Epidemie-Gesetz sollen nicht nur weitere Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung wegen der Ausbreitung des Corona-Virus eingeführt werden, sondern auch den Kommunen größere Spielräume zur Bewältigung der Pandemie-Folgen gegeben werden.Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Beschlüsse des Gemeinderates nur durch die persönlich anwesenden Ratsfrauen und -männer getroffen werden können (Präsenssitzung). Ausnahmen davon sind nur in besonders dringenden Fällen zulässig, wenn der Gemeinderat nicht mehr rechtzeitig einberufen werden kann. Dann kann auch der Hauptausschuss, oder sogar der Bürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied, einen Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung treffen. Dieser muss anschließend vom Gemeinderat genehmigt werden (§ 60).

Zusätzlich soll nun „in absoluten Ausnahmefällen“ – so die Gesetzesbegründung – ein Beschluss auch im Umlaufverfahren möglich werden. Der Entwurf des § 60a Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass in „Ausnahmenfällen, die durch Katastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstehen, […] eilbedürftige Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, im Umlaufverfahren getroffen werden [dürfen], wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären“. Ferner müsste der Rat den Beschluss in der nächsten Sitzung bestätigen. Dasselbe soll für Kreistage, Landschafts- und Regionalverbandsversammlungen eingeführt werden.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie sieht der Gesetzentwurf im Übrigen bestimmte Erleichterungen des Haushaltsrechts und der Haushaltssanierung für Kommunen vor.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen, ohne die Änderung der Gemeindeordnung ausdrücklich zu diskutieren. Die Ausschussberatungen sind für die kommende Woche vorgesehen.

 Verfasser dieses Beitrages:

Benedikt Plesker

Benedikt Plesker
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: b.plesker[at]lenz-johlen.de

 

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