Ein großes Mehrfamilienhaus mit elf Einheiten stört in einem reinen Wohngebiet auch dann nicht, wenn dieses durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt ist. Das hat das OVG Niedersachsen am 19. Januar 2023 beschlossen.

Ein Nachbar wandte sich gegen die Baugenehmigung des Mehrfamilienhauses in einem reinen Wohngebiet. Er machte geltend, es handele sich hierbei um einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme aus § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Kai Petra Dreesen zum Urteil des OVG Niedersachsen vom 19.01.2023, Az. 1 MN 132/22, in der Immobilien Zeitung 12/2023 vom 23.03.2023.

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