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Bei der Abwägungsentscheidung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans müssen keine vagen und unrealistischen Erwägungen berücksichtigt werden.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. August 2022, Az. 10 D 9/20.NE, in der aktuellen Ausgabe der Immobilien Zeitung Nr. 42 vom 20.10.2022.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Rainer Voß

Dr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
AnwaltMediator DAA/FU Hagen

 

Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de

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