header bundesverfassungsgericht

Am 06.04.2022 hat der nordrhein-westfälische Landtag ein neues Denkmalschutzgesetz beschlossen, das bisherige Gesetz war mehr als 42 Jahre alt. Das neue Gesetz tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Mit dem neuen Gesetz soll den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen und den Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Denkmalschutzrecht entsprochen werden. Die Neufassung sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Der vorläufige Schutz wird ab Beginn des Unterschutzstellungsverfahrens zum Regelfall.
  • Die Nutzbarkeit von Denkmälern wird durch eine gesetzlich geregelte abgestufte Vorgehensweise, ohne den Denkmalwert zu gefährden, gestärkt.
  • Die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit werden nun ausdrücklich als im Abwägungsprozess zu berücksichtigende Aspekte benannt.
  • Die Neuregelung zu den erlaubnispflichtigen Maßnahmen an Bodendenkmälern knüpft ausschließlich an objektive Tatbestandsmerkmale an, um Schutzbehauptungen bei Raubgrabungen entgegenzuwirken.
  • Um Bodendenkmäler effektiver schützen zu können, ist für diese in Abkehr von den für Baudenkmäler weiterhin geltenden konstitutiven Schutzsystem das sogenannte deklaratorische Verfahren eingeführt worden, wonach die Eintragung in die Denkmalliste lediglich nachrichtlich erfolgt und davon der Schutz nach diesem Gesetz nicht abhängt.
  • Die Beteiligung der Landschaftsverbände wird zur Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung gegenüber der bisherigen Rechtslage neu gefasst und durch Fristen klar geregelt.
  • Für Gemeinden wird ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, eingeführt.
  • Das UNESCO Welterbe und die damit zusammenhängenden Anforderungen werden erstmals im Gesetz verankert und einheitlich behandelt.
  • Die Regelung für Denkmäler, die der Religionsausübung dienen, wird neu gefasst.

  • Ihr Ansprechpartner:

    alexander beutling gr

    Dr. Alexander Beutling
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    Telefon: 0221-973002-74
    E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

    Back to top

    Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.