header bundesverfassungsgericht

Die Bauministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung am 19.11.2021 einen Beschluss für eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes gefasst. Demnach sollen künftig nicht mehr nur der Energiebedarf und damit die Anforderungen an die Gebäudedämmung maßgeblich sein. Vielmehr sollen Gebäude bis hin zu ganzen Quartieren künftig in ihrer gesamten Klimabilanz betrachtet werden.

Das kommentiert der Niedersächsische Bauminister Olaf Lies wie folgt:

„Fast 16 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen sind auf die Wohnnutzung zurückzuführen. Wenn wir über Klimaschutz sprechen, haben wir gerade also auch im Bausektor einen starken Hebel. Gleichzeitig stehen wir vor der Herausforderung, Bauen und damit Wohnen bezahlbar zu halten.

Mit dem heutigen Beschluss würden wir damit nicht weniger als einen Paradigmenwechsel schaffen. Die Antwort für mehr Klimaschutz liegt nicht in immer dicker gedämmten Wänden. Sie liegt in einer ganzheitlichen Betrachtung von Häusern und Quartieren. So würde dann auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach, die Elektroladesäule vor der Wohnung oder eine besonders klimafreundliche Energieversorgung eine Rolle spielen können. Hier ist das Gebäudeenergiegesetz der zentrale Hebel.

Damit können wir einen maßgeblichen Beitrag leisten, den Konflikt zwischen Klimaneutralität bei Neubau und Sanierung auf der einen und der Bezahlbarkeit von Wohnraum auf der anderen Seite, zu entschärfen. Klimaschutz darf kein Luxusthema sein. Und mit diesem neuen Ansatz wird Klimaschutz sozialverträglich und bezahlbar."

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Nr. 142/2021 v. 19.11.2021

Ihr Ansprechpartner:

sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: s.wies[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.