Auf 20 Jahre kapitalisierte Pflegekosten für öffentliche Grünflächen können einem Vorhabenträger nicht durch einen Folgekostenvertrag auferlegt werden.

 Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Michael Oerder in der Immobilien Zeitung Nr. 15 vom 15.04.2021 zum Urteil des OVG Lüneburg vom 02.06.2020 (Az.: 1 MN 116/19)

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Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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